Armutszeugnis für Verfassungs- und Wahlrechtsteil des Regierungsübereinkommens

Initiativen-Sprecher Univ.-Prof. Dr. Heinrich Neisser sieht den Verfassungs- und Wahlrechtsteil des Regierungsübereinkommens als demokratiepolitisches Armutszeugnis. Eine parlamentarische Enquete-Kommission wird weiterhin gefordert.

„Das Arbeitsübereinkommen der nächste Woche anzugelobenden neuen Bundesregierung ist, zumindest was die Staats-, Verfassungs- und Demokratiereform betrifft, ein demokratiepolitisches Armutszeugnis“ stellte der Sprecher der Initiative Mehrheitswahlrecht, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Neisser am Freitag fest.

Allgemein werden Vorschläge erstattet, die schon in der Zeit, als SP und VP noch die Verfassungsmehrheit hatten, nicht umgesetzt wurden. Die Formulierungen zum Wahlrecht seien überhaupt blanker „Minimalismus“. Dies steht im Widerspruch auch zu den Ankündigungen von Spitzenrepräsentanten von SPÖ und ÖVP vor der Wahl, substantielle Wahlrechtsfragen in der neuen Legislaturperiode auf die Agendaliste zu nehmen.
Neisser appelliert an die Partei- und Klubchefs aller Parlamentsparteien, insbesondere der beiden Regierungsparteien, die in Aussicht gestellte parlamentarische Enquetekommission zu Wahlrechtsfragen bald einzurichten. Die Initiative Mehrheitswahlrecht wird ihre Expertise dabei gerne einbringen.
„Es wäre ein positives Signal für ernsthaften Reformwillen, wenn die Regierungs-, Partei- und Klubspitzen sich in den Erklärungen und Debattenbeiträgen anlässlich der Vorstellung der neuen Bundesregierung im Nationalrat und später im Bundesrat für eine seriöse Befassung mit dem Thema Verbesserung des Wahlrechts aussprechen würden“ betonte Neisser weiter. Der Sprecher der Initiative verwies darauf, dass neben den Fragen der leichteren Mehrheitsbildung insbesondere auch eine echte Personalisierung diskutiert werden sollte. „Sowohl das gegenwärtige Vorzugsstimmensystem als auch die aktuelle Wahlkreiseinteilung ermöglichen dies jedenfalls nicht.“

Neuerdings machte Neisser darauf aufmerksam, dass das gegenwärtig gültige Wahlrecht zum zweiten Mal en suite schon rein arithmetisch keine andere Zwei-Parteien-Koalitions-Option als die von SPÖ und ÖVP zugelassen hat. „Dies ist ein für eine lebendige Demokratie ungesunder Zustand“ führte Neisser weiter aus und führte abschließend aus: „Das Anliegen der Initiative Mehrheitswahlrecht ist es, dem Vertrauensverlust und den wachsenden Protest- und Verdrossenheitsphänomenen entgegenzuwirken und einen Beitrag für eine attraktivere und vitalere Demokratie zu leisten.“

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