Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform
Auszüge aus dem Gründungs-Manifest (2008)
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Für eine lebendigere Demokratie - Gegen Parteienwillkür
Österreich ist eine stabile Demokratie. Die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der 2. Republik ist trotz aller immer wieder auftretenden Probleme, Ermüdungs- und Abnützungserscheinungen, Kritikpunkte und Erneuerungserfordernisse eine Erfolgsgeschichte, die fortgeschrieben werden sollte. Dafür ist eine mutige Wahlrechtsreform unabdingbar.
Im Interesse einer lebendigeren Demokratie und der Zurückdrängung der Parteienwillkür ist eine Wahlrechtsreform notwendig. Ziele der von der Initiative Mehrheitswahlrecht angestrebten Wahlrechtsreform sind:
- Das Wahlrecht soll die absolute Mehrheit der stärksten Partei ermöglichen; sie kann, aber muss nicht Koalitionen eingehen. Die Flucht aus der Verantwortung (Bruch der Wahlversprechen) hat keine Ausrede mehr.
- Stärkere Personalisierung - starke direkt gewählte Persönlichkeiten statt Günstlinge des Parteiapparats in den Parlamenten.
- Stabile und handlungsfähige Regierungen statt lähmender Zwangskoalitionen großer Parteien.
- Mehr Dynamik in der Politik durch klare Verantwortungszuordnung von Regierung und Opposition.
- Echte Wahl- und Wechselmöglichkeiten.
- Wirkungsvolle parlamentarische und politische Mitgestaltungsmöglichkeiten für kleinere Parteien, die eine unverzichtbare und wertvolle Bereicherung der Demokratie österreichischer Prägung sind.
Auszüge aus dem Positionspapier Mai 2010
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Gerade die politischen Ereignisse der letzten Monate zeigen über das Wahlrecht hinausgehend auch in weiteren wesentlichen Fragen immer notwendiger werdende Reformschritte in der österreichischen Demokratie. Beispielsweise seien genannt:
- Die laufende Serie von Gemeinderats-, Interessenvertretungs- und Landtagswahlen führt vor allem auch auf der Bundesebene zum dauernden Hinausschieben von notwendigen Entscheidungen und zu populistischen Versprechungen.
- Eine echte Staatsreform, die auch die Grundfragen des Bundesstaates und des Föderalismus ernsthaft behandelt, ist in weiter Ferne.
- Instrumente der direkten Demokratie, wie Volksbefragungen, die eigentlich ein Korrektiv der Zivilgesellschaft gegenüber dem Parteienstaat sein sollten, werden für parteipolitische Zwecke missbraucht.
- Die Einsetzung Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, ihre Leitung und Kompetenz ist auf eine Weise geregelt, die ihre Kontrollfunktion fraglich macht.
- Die sogenannte ORF-Reform bringt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht die erforderliche Zukunftsorientierung in Richtung mehr unverwechselbares Profil, Qualität und Unabhängigkeit, sondern droht den parteipolitischen Zugriff auf Personen und Strukturen noch weiter zu verstärken.
Es ist unser Ziel als zivilgesellschaftlich organisierte Initiative, einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, zu seriöser und umfassender Diskussion und zu entsprechenden Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie zu leisten. Wir haben in diesem Sinne unseren Vereinsnamen programmatisch auch auf „Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform“ erweitert.
Jährlicher Demokratiebefund
Die „Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform“ wird in Hinkunft versuchen, jährlich einen Demokratiebefund für Österreich zu erarbeiten und notwendige Reformschritte mit Daten- und Faktenmaterial öffentlich zur Diskussion zu stellen. Unabhängig von der jährlichen Vorlage dieses Befundes werden wir bei gegebenen Anlässen in Debatten eingreifen.
6 Schwerpunkte 2010
Daraus ergeben sich für unsere Initiative sechs Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2010, die unser Kernthema Wahlrecht und die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen:
- Einsetzung der im Sommer und Herbst 2008 von den Spitzenrepräsentanten der Parlamentsparteien versprochenen parlamentarischen Enquetekommission zu Wahlrechtsfragen, in die die Initiative ihre Expertise einbringen möchte mit dem Ziel einer Wahlrechtsänderung durch Verstärkung persönlichkeitsfördernder Elemente.
- Konzentration der Nationalrats-, Landtags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahltermine auf einen Tag – „Superwahlsonntag“ - um nicht durch teure Dauerwahlkämpfe und ängstliches Schielen auf „Zwischenwahltermine“ die notwendige Reformarbeit zu lähmen.
- Bürgermeisterdirektwahlen in allen neun Bundesländern – die positive Resonanz auf dieses Persönlichkeitswahlelement in sechs Bundesländern sollte auch in den anderen Ländern zu dieser Möglichkeit führen
- Kandidatenfindung durch stärkere Einbeziehung der Wähler/innen: zumindest durch geheime Abstimmung unter den Parteifunktionären, besser noch unter den Parteimitgliedern eines Wahlkreises z.B. in Form von Vorwahlen (Muster: US primaries), im großzügigsten Fall unter Teilnahme aller interessierten Wähler/innen an Vorwahlen. Das würde zwar den Einfluss der Parteiführungen auf die späteren Abgeordneten schmälern, gleichzeitig aber den Parteien wertvolle Hinweise auf vom Wahlvolk gewünschte Politikerpersönlichkeiten liefern.
- Sorgfältiger Umgang mit Volksbegehren. Seit 1964 gab es 32 ausreichend unterstützte Volksbegehren – lediglich den Intentionen der drei ersten aus den 1960er Jahren (ORF, 40 Stunden-Woche, Abschaffung der 13. Schulstufe) wurde vom Parlament entsprochen, alle anderen wurden mehr oder minder schubladisiert, obwohl acht von ihnen von mehr als 10 Prozent, vier von mehr als 15 Prozent und zwei sogar von mehr als 20 Prozent (über eine Million Wahlberechtigte) unterstützt wurden. Eine solche Missachtung bleibt völlig sanktionslos. Es ist jedenfalls – bei Missachtung der Volksbegehrens-Intention – eine Rückkoppelung mit Proponenten bzw. den Bürgern zu überlegen (Volksbefragung?). Überdies ist die Unterstützung von Volksbegehren zu erleichtern. Da es bei Volksbegehren nicht die Problemstellung des „geheimen Stimmrechtes“ gibt, sind auch die modernen elektronischen Möglichkeiten einzubeziehen.
- Forcierung von Elementen der direkten Demokratie – auch Volksbefragungen – auf der überschaubarsten politischen Ebene: der Gemeindeebene.
Weitere wichtige Themenfelder für die Demokratie in Österreich
- Verfassungsreform im Lichte der Europäischen Integration mit Neuordnung der Aufgaben im Bundesstaat
- Konzentration der legislativen Aufgaben im Wesentlichen auf die Neupositionierung von Nationalrat, Bundesrat und Landtagen
- Parteien und Parlamentarismus
- Reform des Regierungssystems
- Medien und politische Bildung als Fundament des demokratischen Diskurses